Energetische Sanierung


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Energieausweis

Energieausweis für Gebäude


Die wichtigste Neuerung der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ist die Einführung des Energieausweises für Gebäude im Bestand.

Stufenweise können sich ab diesem Jahr potentielle Mieter und Käufer von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen lassen, der die wärmetechnische Qualität des Hauses dokumentiert und damit zu einem Kriterium der Miet- oder Kaufentscheidung werden soll.

Als qualifizierter Energieberater bin ich zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt und biete eine kostengünstige und fachgerechte Ausführung an. Im Folgenden können Sie weitere Informationen über die gesetzlichen Regelungen und mein Angebot erhalten.

Der Energieausweis kann als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden, abhängig vom Alter des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Es besteht immer eine Wahlfreiheit zugunsten des bedarfsorientierten Energieausweis, der die energetische Qualität eines Gebäudes besser abbilden kann als die verbrauchsorientierte Variante.

Selbstverständlich können auch beide Angaben kombiniert werden, um so dem Interessenten ein möglichst breit gefächertes Informationsangebot zu bieten.

Zusätzliche Informationen bietet der dena-Gütesiegel Energieausweis dessen Umfang, über die gesetzlich geforderten Inhalte hinaus, durch eine umfassende Darstellung der Qualität des Bestands und ausführliche Modernisierungsempfehlungen erweitert ist.

Der Energieausweis wurde stufenweise ab 2008 verpflichtend: Ab 1. Juli 2008 für Gebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden waren, ab 1. Januar für alle übrigen Wohngebäude; für Nicht-Wohngebäude gilt die entsprechende Regelung ab 1. Juli 2009.
Er gilt für 10 Jahre nach Erstellungsdatum.

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